Transfergesellschaften – wenn Entlassungen nicht mehr vermeidbar sind
„Transfergesellschaft ist nicht gleich Transfergesellschaft.“ In Betriebsvereinbarungen und bei den Verhandlungen über einen Sozialplan werden die entscheidenden Grundlagen über die konkrete inhaltliche und materielle Ausgestaltung gelegt.
In einer solch schwierigen Situation gemeinsam die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die betroffenen Beschäftigten eine berufliche Perspektive aufbauen können, ist nicht einfach. Daher bieten wir unsere Erfahrung mit solchen Prozessen an und begleiten die Verhandlungen mit allen dazugehörigen Vor- und Nachbereitungserfordernissen. Unser Ansatz ist auch hier: Nur wirklich gemeinsam entwickelte Lösungen können gute und erfolgreiche Lösungen sein.
Die AgS übernimmt die Moderation zwischen Unternehmensleitungen, Betriebsräten, Gewerkschaften und/oder Insolvenzverwalter, um zu tragfähigen kollektivrechtlichen Vereinbarungen zu gelangen.
Auf der Basis der jeweiligen kollektivrechtlichen Vereinbarungen übernehmen wir das komplette Management nach den Vorgaben der gesetzlichen Grundlagen der Arbeitsförderung (SGB III).
Wir bieten
- professionelle Beratung,
- wohnortnahe Bürostrukturen und Betreuung,
- geschulte und erfahrene Personalverantwortliche,
- qualifizierte Fachberaterinnen und -berater,
- ein effektives Projektcontrolling und
- Transparenz und Kontrollmöglichkeiten durch paritätisch besetzte Entscheidungs-/Kontrollgremien.
Qualität hat bei uns höchste Priorität: Die AgS lässt ihre Arbeit daher regelmäßig von externen Prüfern auditieren.
Die AgS ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung zertifiziert und hat ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Rahmen der Zertifizierungen regelmäßig nachgewiesen.
Zudem verfügt die AgS für den Geltungsbereich „Beratung und Begleitung von Unternehmen bei der beteiligungsorientierten Umsetzung von Transfer- und Outplacement-Projekten sowie Übernahme des Managements von Transfergesellschaften“ über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:2015.
Auch die unterschiedlichen „Trägergesellschaften“ der Transferprojekte,
- die Transfergesellschaft Nord mbH
- die Transfergesellschaft Küste mbH
- die Transfergesellschaft ConWay mbH
sind nach AZAV als zugelassene Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung zertifiziert.